Geschichte

Homberger Stadtwappen

Homberger Geschichte

Der Hebeturm im Homberger Stadtwappen

 

Durch die um die Jahrhundertwende eintretende Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung blieb es nicht aus, dass parallel dazu ein enormer Anstieg der Bevölkerung eintrat. Ich denke hierbei besonders an den Abbau von Kohle, linksrheinisch durch Franz Haniel, und die dadurch bedingten Anlegungen von Zechensiedlungen.
Aus einer Statistik ist zu entnehmen, dass die Einwohnerzahl der drei Gemeinden von Homberg, Hochheide und Essenberg von 8.034 im Jahre 1890 auf 25.783 im Jahre 1906 anstieg. Dieser Umschwung mit seinen vielfachen Erscheinungen zwang die Verantwortlichen dazu, über einen engeren Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Homberg, Hochheide und Essenberg nachzudenken.

Bürgermeister Franz Lauer war vom 15.02.1866 bis tum 30.09.1900 nicht nur chef der drei Verwaltungen, sondern auch noch zuständig für Baerl und Hochemmerich. Er versuchte in den letzten Jahren seiner Amtszeit eine Vereinfachung der Verwaltung zu organisieren, bzw. die Zusammenführung der Gemeinden herbeizuführen – jedoch ohne Erfolg.
Nach dem Ausscheiden von Bürgermeister Franz Lauer nahm für eine kurze Zeit, nämlich vom 01.10.1900 bis zum 20.07.1903, Bürgermeister Robert Weichel die Amtsgeschäfte wahr. Sein Nachfolger Heinrich Wendel, der das Amt des Bürgermeisters vom 04.03.1904 bis zum 23.10.1933 ausübte, beschäftigte sich sofort wieder intensiv mit der Vereinigung der drei Gemeinden. Am 01.07.1907 wurden die drei Gemeinden Homberg, Hochheide und Essenberg zu einer Verwaltungseinheit, nämlich zur Landgemeinde Homberg zusammengelegt.

13 Jahre später, am 20.05.1920, beantragten die Gemeindevertreter die Verleihung der Stadtrechte an die Gemeinde Homberg. Das am 08.06.1920 von Bürgermeister Heinrich Wendel an den Landrat in Moers gerichtete Antragsschreiben wurde befürwortend an den Minister des Inneren weitergeleitet. Der Antrag des Bürgermeisters fand im Preußischen Staatsministerium ein offenes Ohr.
Mit Datum vom 15.02.1921 schrieb der Minister des Inneren in Berlin:

„Das preußische Staatsministerium hat durch den in beglaubigter Abschrift beiliegenden Erlass vom 12. Februar ds. Js. den Landgemeinden Wiesdorf im Kreis Solingen, Homberg im Landkreis Moers, Vohwinkel und Haan im Landkreis Mettmann, die Städteordnung verliehen, der Gemeinde Homberg unter Beilegung des Namens „Homberg-Niederrhein“.
Ich ersuche ergebens, das Weitere alsbald zu veranlassen. Den Bürgermeister in Vohwinkel habe ich auf seine Bitte telegraphisch benachrichtigt.

Im Auftrag
gez. Mulert,
Min. Kanzlei-Sekr.“

Das vorstehende Schreiben des Staatsministers wurde über den Oberpräsidenten in Coblenz und den Regierungspräsidenten und den Landrat in Moers zur Gemeinde Homberg weitergeleitet. Vermutlich hielt Bürgermeister Wendel dieses Schreiben im März 1921 in seinen Händen, da sich mit Wirkung vom 01.04.1921 die Gemeinde Homberg nunmehr Stadt Homberg mit dem Zusatz „Niederrhein“ nennen durfte.

Drei Jahre später, am 25. Februar 1924, erhielt die junge Stadt Homberg/Niederrhein die Genehmigung zur Führung eines Stadtwappens. Für das Homberger Stadtwappen lautet die Beschreibung wie folgt:

„Das Wappen enthält auf goldenem Grund einen schwarzen Querbalken (dem alten Grafschafter Wappen nachgebildet). In der oberen Hälfte rechts befindet sich das Wappen des Rheinlandes (silberner, schrägrechter Strom auf grünem Grund).

Die Bekrönung des Wappens stellt die Mauertürme des alten Homberger Hebeturmes, dem ehemaligen Wahrzeichen der Stadt Homberg (Niederrhein) dar“.

Im Jahre 1974 wurden durch das Ruhrgebiets-Gesetz vom 09.07. die Städte Homberg (Niederrhein), Rheinhausen, Walsum und die Gemeinden Baerl und Rumeln-Kaldenhausen mit der Stadt Duisburg vereint; die Insignien im Wappen der Stadt Duisburg wurden beibehalten. Durch diese Neugliederung ging neben der Namensführung „Stadt Homberg (Niederrhein)“ auch der Wert als Hoheitszeichen verloren. Als Hoheitszeichen für das Gebiet der ehemaligen Stadt Homberg (Niederrhein) tritt an seine Stelle nun das Wappen der Stadt Duisburg.